Biblisches Finanzmanagement

Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen

Obwohl der Geschäftsfüher der BC Consulting Frank Brandenberg vor 23 Jahren bei der Aachener und Münchener Lebensversicherung selbst Lebensversicherungen verkauft hat, raten wir heute zur Rückabwicklung dieser. Dies setzte bei uns einen erheblichen Bewusstseinswandel voraus, der sowohl geistlich begründet liegt in der Aufforderung von Offenbarung 18,4, als auch durch das Urteil des EUGH und des Bundesgerichtshofes bestätigt wurde, indem Finanzdienstleister sogar verpflichtet werden, ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass Lebens- und Rentenversicherungen jederzeit rückabgewickelt werden dürfen, selbst dann noch, wenn Sie bereits gekündigt wurden. Kern der Rückabwicklung ist, dass der Vertrag von Beginn an so gestellt wird, als wenn er nie abgeschlossen wurde. Daher müssen alle Beiträge an den Kunden zurückerstattet und mit dem Rechnungszins verzinst werden, den der Versicherer tatsächlich erwirtschaftet hat. Rechtsgrundlage dafür ist das Versäumnis von Informationspflichten denen nicht alle Versicherer ordnungsgemäß nachgekommen sind. Geistlicher Grund für die Rückabwicklung ist ebenfalls Offenbarung 18,4; fachlicher Grund sind die immensen Kosten, die niedrigen Erträge und ausbleibenden Überschussbeteiligungen. Aber auch der Verkauf von deutschen Lebensversicherungen an Investoren im Ausland stimmt bedenklich. Und vor allem der § 314 VAG, der besagt, dass Lebensversicherungsgesellschaften die in eine wirtschaftlich schwierige und bedrohliche Lage kommen, ihre Rückkaufswerte nicht mehr an die Kunden auszahlen dürfen. Wenn jedoch eine Lebensversicherung in Deutschland in einer wirtschaftlich prekären Lage ist, kann es sein, dass wir es als Kunden auch sind. Und gerade dann – so besagt es das Gesetz – kommen wir nicht an unser Geld.

Wenn uns das nicht ausreichend stutzig machen sollte, dann mindestens der Umstand, dass kein Lebensversicherungskunde über dieses Gesetz informiert wurde, als man es 2010 als Lehre aus der Finanzkrise 2008 erlassen hatte zum Schutze der Lebensversicherer. Da nicht alle Lebens- und Rentenversicherungen rückabgewickelt werden können, empfehlen wir sich erst von uns beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen an, bei den notwendigen Schritten zu helfen, von der Vorprüfung bis zur oft monatelangen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Da Sie den Rückkaufswert in der Regel sehr schnell ausgezahlt bekommen, oder zumindestens fast vollständig, je nach Geschäftsmodell der Rückabwickler, lohnt diese Wartezeit in den meisten Fällen. Denn die Mehrwerte betragen häufig bis zu 30 Prozent mehr von dem was die Gesellschaft Ihnen  freiwillig ausgezahlt hätte.

Wir fühlen uns auch aufgrund Offenbarung 18,4 dazu verpflichtet sie auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Daher legen wir Ihnen nahe, prüfen zu lassen, ob diese Möglichkeit auch für Ihren Vertrag besteht. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen gerne.

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